14. April 2016

Knöllchen an der falschen Stelle?

Anwohner prangern Prioritäten der Verkehrspolizei an

Alles andere als brenzlig ist die Situation auf diesen breiten Bürgersteigen. Dennoch ist das Parken an dieser Stelle verboten. Foto: Mingram

Sossenheim gehört nicht zum bevorzugten „Jagdrevier“ der Ordnungsamtsmitarbeiter. Daraus machen diese auch keinen Hehl. Im Innenstadtbereich wird regelwidriges Parken manchmal innerhalb von Sekunden geahndet. Im westlichen Frankfurt liegt das Augenmerk hauptsächlich auf Höchst.
Während die Parkplatznot auch in Sossenheim stetig zunimmt, häufen sich die Beschwerden über das Vorgehen der Ordnungshüter gegen Falschparker. Wird an manchen Orten ein Eingreifen der „Knöllchenschreiber“ schmerzlich vermisst, nimmt das Ordnungsamt seine Aufgabe an anderen Stellen offenbar zu genau. Hoch schlagen die Wellen der Empörung, wenn in kleineren Straßen, wie dem Riedrain oder der Montabaurer Straße, ignorante Fahrzeughalter sich einen Gehwegabschnitt als Privatparkplatz aussuchen und sich weder durch Argumentieren noch durch freundliches Bitten dazu bewegen lassen, nach einem legalen Parkplatz suchen.  Nicht nutzbare Bürgersteige und stark eingeengte Fahrbahnen sorgen für Feindschaft und Ärger.
Hier äußert sich die Polizei eindeutig: Die dünne Personaldecke erlaubt einfach nicht, jeder Beschwerde wegen Regelverstößen im Verkehr nachzukommen. Niemand spricht einem Einbruch oder einem Überfall die Priorität ab. Die Polizei gibt vielmehr den Tipp: „Reden Sie mit dem Verursacher!“ Doch dies führt eher selten zum Ziel. Viele Anwohner haben schlicht Angst vor solchen Auseinandersetzungen.

„Abzockerei“

Nicht Untätigkeit sondern besonders emsiges Agieren der Verkehrspolizei, verärgert zurzeit Anwohner der Alpenroder Straße. In Höhe der Hausnummern 23 und 26 ist der Bürgersteig so breit, dass außer Kinderwagen oder Rollstuhl auch ein parkendes Auto Platz fände. Das gnadenlose 20-Euro-Knöllchen wird an dieser Stelle als „Abzockerei“ empfunden, wie eine Leserin des Sossenheimer Wochenblatts empört mitteilt. Die Straßenverkehrsordnung macht jedoch keinen Unterschied zwischen engen und breiten Gehwegen.
Wenn das Parken an oder auf einem Bürgersteig nicht durch ein blaues Schild ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten und wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet – auch wenn es keine Behinderung darstellt. Fußgänger sollen auf dem Gehweg vor Fahrzeugen sicher sein. Gar 30 Euro kostet es, wenn das dort geparkte Fahrzeug Fußgänger behindert. Je länger es dort steht, desto teuer kann es werden. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes formulierte die Sachlage so: „Es gibt kein Recht im Unrecht!“
Im hinteren Teil der Alpenroder Straße wird der schmale Gehweg oft so zugeparkt, dass Fußgänger auf der Fahrbahn gehen müssen. Ist eine Streife, beispielsweise aufgrund einer Anzeige, dorthin unterwegs, werden den Amtspersonen unweigerlich auch parkende Fahrzeuge in der Kurve ins Auge fallen. mi

2 Gedanken zu „Knöllchen an der falschen Stelle?

  1. Da wiehert der Amtsschimmel aber ganz besonders heftig.
    Normaler Menschenverstand ist diesen „Knöllchenschreibern“ wohl abhanden gekommen. An dieser Stelle im Bild oben wird schon seit Jahr und Tag geparkt und Niemand hat sich beschwert. Da dort auch keine Halteverbotsschild steht, parken die Autos also demnächst auf der Straße und behindern so den Verkehr.

  2. Die Parkplatznot in dem Viertel rund um die Montabaurer Straße ist teilweise auch durch die Stadt selbst verursacht. So wurden z.B. 33 Wohnungen in der Renneroder Straße gebaut, für die aber nur 23 Parkplätze zur Verfügung gestellt worden sind. In den meisten Haushalten gibt es inzwischen aber mehr als nur ein Auto.

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