28. Juli 2021

Ärgernis oder Erleichterung?

Auch in Sossenheim sieht man immer häufiger „E-Scooter“

Gefährlich und unschön werden die „E-Scooter“ von ihren Nutzern wie hier „Am Kunzengarten“ direkt hinter einer Kurve abgestellt. Damit stören sie Fahrradfahrer und Fußgänger Foto: Mingram

Am Mainufer sausen die „E-Scooter“ schon regelmäßig an einem vorbei. Häufig sind sie mittlerweile auch auf Sossenheimer Gehwegen zu finden. Doch welche Anbieter gibt es und warum kann man die Fahrzeuge einfach überall abstellen? Es gibt mittlerweile fünf Anbieter im Frankfurter Raum. „Voi.“ ist zurzeit in Sossenheim der einzige, der die kleinen, Tretrollern ähnliche Fahrzeuge anbietet.

Die „E-Scooter“ sind eigentlich ganz praktisch, erlauben sie es mit ihren Elektromotoren doch, schweißfrei von A nach B zu kommen. Man kann sie einfach online per Smartphone mieten und an seinem Zielort wieder abstellen. Nachts werden die „E-Scooter“ dann wieder von Mitarbeitern der Anbieter eingesammelt und aufgeladen. Die Anmeldung bei „Voi.“ ist einfach. Man meldet sich bei der Smartphone-App mit seiner E-Mail an und gibt eine Bezahlmethode an. Danach werden einem in der App die nächstgelegenen „E-Scooter“ angezeigt. Dort muss man nur noch den QR-Code einscannen und schon geht die Fahrt los. Dieser Komfort erklärt auch, warum die Roller so oft zu sehen sind.

Die Entsperrgebühr für die Fahrzeuge beträgt bei „Voi.“ einen Euro. Dazu kommen noch 19 Cent pro Minute. Das entspricht ungefähr den Konkurrenten in der Innenstadt. Im Gegensatz zu denen liefert „Voi.“ allerdings keine Angaben, wie weit die Scooter fahren. Nur der Akkuladestand ist auf der App einzusehen. Bei anderen Anbietern wie zum Beispiel „Tier“ oder „Lime“ hält der Akku laut Angaben der Anbieter zwischen 20 und 30 Kilometer, wenn dieser aufgeladen ist. Also sind sie nicht nur einfach zu mieten, sondern auch vergleichsweise günstig. Eine Fahrt vom Kirchberg zum Höchster Bahnhof kostet rund 3,85 Euro.

Auf der Karte werden außer den Fahrzeugen auch die Gebiete angezeigt, in denen es erlaubt ist die Roller wieder abzustellen. Am Friedhof in Höchst oder zwischen Sossenheim und Rödelheim ist das Parken zum Beispiel nicht erlaubt. Darauf sollte geachtet werden, wenn man den Scooter am Ende seiner Fahrt abstellen möchte. Denn die kleinen Roller sind so programmiert, dass sie sich in den Sperrzonen gar nicht abstellen lassen. Allerdings ist es möglich, durch die rot markierten Gebiete ohne Probleme durchzufahren. So kann man zum Beispiel zu „REWE“ in der Westerbachstraße und wieder zurückfahren, sollte mal kein Auto zur Hand sein. Die kleinen Fahrzeuge sind also ein guter Ersatz für das Fahrrad, falls eine kleinere Tour im Stadtteil ansteht oder es eine gemütliche Fahrt werden soll, soweit man mit den Rollern niemanden stört. Oftmals halten sich die Nutzer allerdings nicht an die vorgegebenen Regeln zum Parken. Denn eigentlich bitten alle Anbieter, dass die Roller platzsparend an der Seite abgestellt werden und niemanden behindern sollen.

Trotzdem werden die Roller häufig mitten auf dem Bürgersteig, direkt hinter einer Kurve oder auf Fahrradwegen abgestellt. So sind sie für die Anwohner eine Stolperfalle. Deswegen ist es bei manchen Anbietern möglich, sogenannte „No-Parking-Zones“ hinzuzufügen, um zum Beispiel den Platz vor der Haustür freizuhalten und zusätzlich man kann falsch geparkte „E-Scooter“ in den Apps melden. Außerdem will der Ortsbeirat 6 eine Sondernutzungserlaubnis von den Anbietern verlangen und diese somit dazu bewegen feste Parkplätze für die Roller zu schaffen. Solange das aber noch nicht umgesetzt ist, bleiben die falsch abgestellten Roller erst einmal auf den Straßen und Gehwegen. rb

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