21. August 2020

Kein Picknick in der Natur

Stadtpolizei ahndet Verstöße am Nidda-Ufer

Solche Bilder soll es in Zukuft am ehemaligen Höchster Wehr nicht mehr geben. Foto: Archiv

In den vergangenen Wochen haben sich Beschwerden über die illegale Nutzung des Landschaftsschutzgebietes Sossenheim/Nied, direkt an der Nidda gehäuft. Von starker Vermüllung, Partys von Jugendlichen, Lärm, unzulässigem Baden in der Nidda und dem Befahren mit Autos ist die Rede.

Grund genug für die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, jetzt genauer hinzuschauen. Speziell an den Wochenenden konnten die Beschwerden zumindest teilweise bestätigt werden. Neben einer starken Vermüllung wurden auch Feuerstätten vorgefunden.

Am Wochenende vom 8. und 9. August wurde der Bereich durch die Stadtpolizei verstärkt bestreift. Von Freitag bis Sonntag wurden am Nidda-Ufer zu unterschiedlichen Tageszeiten zwischen 40 und 450 Personen festgestellt. Viele von ihnen badeten an der Nidda-Landzunge im Fluss. Neben einfachen Picknick- und Liegeplätzen waren Pavillons, Tische, Bänke und Sonnenliegen aufgebaut. Insgesamt 16 Fahrzeuge wurden parkend im Landschaftsschutzgebiet vorgefunden. Die Fahrer erhielten eine Anzeige.

Die Besucher wurden durch Einzelansprachen und mittels Lautsprecherdurchsagen darauf hingewiesen, dass sie sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinden und dass das Betreten des Gewässers verboten ist. Sie wurden ferner dazu aufgefordert, die Uferbereiche und die angrenzenden Wiesen unverzüglich zu verlassen. Dem wurde nach Angaben der Stadtpolizei „in allen Fällen nachgekommen“.

In Gesprächen mit den Besuchern beschwerten sich viele darüber, dass es vor Ort keine Beschilderung oder Hinweise auf die Verbote in der Landschaftsschutzzone gibt. Dies konnte durch die Stadtpolizei bestätigt werden. Wegen der Einsicht der Besucher wurde auf Ordnungswidrigkeitenanzeigen verzichtet.

Bei einer Kontrolle am 9. August wurden massive Müllablagerungen festgestellt, die wohl aus der vorhergehenden Nacht stammten. Sicherheitsdezernent Markus Frank sagte zur Lage an der Nidda: „Bei den hochsommerlichen Temperaturen ist es verständlich, dass die Menschen Abkühlung suchen. Aber bitte nicht im Landschaftsschutzgebiet. Frankfurt hat schöne Schwimmbäder und auch in Grünanlagen ruhige und schattige Plätze zu bieten.“

Das Landschaftsschutzgebiet nahe dem ehemaligen Höchster Wehr ist ein Schutzgebiet der Zone II. Dort sind bis auf das Nutzen der Wege zu Fuß oder mit dem Rad oder das Verweilen auf Bänken nahezu alle Aktivtäten unzulässig. Weder offenes Feuer noch Lärm, das Befahren mit Kraftfahrzeugen oder das Baden im Fluss darf dort stattfinden. red

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