27. März 2020

Hessen hilft

Uwe Serke: „Umfangreiche Finanzhilfen zur Bekämpfung der Corona-Krise“

Zur Bekämpfung der Corona-Krise hat der Hessische Landtag einen Nachtragshaushalt beschlossen, durch den zusätzliche zwei Milliarden Euro zur Bekämpfung der Pandemie schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden.

„Diese Mittel sollen für eine optimale medizinische Versorgung und zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen verwendet werden“, sagte Landtagsabgeordneter Uwe Serke (CDU). Damit ergänzt das Land Hessen die vom Bund beschlossenen Hilfen. So will die Bundesregierung für Kleingewerbetreibende und Selbstständige mit bis zu fünf Arbeitnehmern eine Soforthilfe von 9.000 Euro zahlen und bei denjenigen mit sechs bis zehn Arbeitnehmern eine Soforthilfe von 15.000 Euro. Das Land Hessen wird diese Hilfe mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen aufstocken, so dass für die Gruppe mit bis zu fünf Arbeitnehmern 10.000 Euro und für die Gruppe mit bis zu zehn Arbeitnehmern 20.000 Euro Einmalzahlungen als Soforthilfe gewährt werden.
Darüber hinaus wird Hessen auch den Unternehmen von 11 bis 49 Arbeitnehmern, die vom Programm des Bundes nicht erfasst werden, eine einmalige Soforthilfe von 30.000 Euro gewähren. Bei größeren Betrieben mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbanken Kredite zum Beispiel der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden. Von Seiten des Landes Hessens stehen darüber hinaus auch Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank oder Mikrokredite über die WI-Bank zur Verfügung. Auch steuerpolitische Maßnahmen wie Steuerstundungen und das Angebot an die Umsatzsteuerzahler, die letzte Rate der Umsatzsteuer auf Antrag zurückzuerhalten, werden schnelle Hilfe bringen. Auch für Vereine, die beispielsweise durch abgesagte Veranstaltungen finanzielle Einbußen haben, soll es eine Unterstützung geben.
„Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag haben in der Krise schnell gehandelt und umfangreiche Hilfen bereitgestellt“, sagte Uwe Serke. „Die Gelder können von betroffenen Unternehmen ab Montag, 30. März, beim Regierungspräsidium Kassel unter der Web-Adresse www.rpkshe.de/coronahilfe/ beantragt werden.“ red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert