26. April 2019

„Badewannen-Urteil“ – GWH Wohnungsgesellschaft unterliegt

Sieghard Pawlik vom Hoechster Mieterbund informierte Mieter und Presse über das Urteil

Roland Kleiner schildert Sieghard Pawlik und Elke Tonhäuser, rechts, seine Situation. Foto: Krüger

In diesem Rechtsstreit über eine Mieterhöhung ging es kurz gesagt um die Badewanne. Nicht ohne Stolz präsentierten am vergangenen Donnerstag, 25. April 2019, Sieghard Pawlik vom „Mieterbund Hoechster Wohnen e.V“ und Elke Tonhäuser vom „Mieterverein Henri-Dunantring e.V.“ das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, vom 4. April 2019, vor den interessierten bzw. betroffenen Mietern der Dunant-Siedlung und den anwesenden Pressevertretern.

Bereits im September 2018 hatte Sieghard Pawlik auf einer Protestveranstaltung an gleicher Stelle vor dem Stadtteilzentrum der AWO mit von einem Mieterhöhungsverlangen konfrontierten Mietern gesprochen. „Ich habe mir danach über 100 Mieterhöhungsverlangen der GWH angeschaut“. Einige seien „nicht zu beanstanden aber viele andere sind fehlerhaft bzw. falsch gewesen“. Jedes einzelne Verlangen müsse individuell geprüft werden. Er habe zahlreiche Schreiben im Namen der Mieter an die GWH geschrieben. „Antworten gab es, zum Teil bis zur kompletten Rücknahme des Mieterhöhungsverlangens“. Und er habe damals angeboten, wenn jemand eine Mieter-Rechtschutzversicherung habe, wäre er ggf. auch bereit eine Musterklage zu führen. Nun läge ein erstes Urteil vor.

In der streitgegenständlichen Wohnung in der Dunant-Siedlung gibt es eine Badewanne, so in dem Urteil zu lesen, mit einer feuchteunempfindlichen Wand. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich eine Raufasertapete. Der Abstand zur Badewannenkante betrage nur 70 cm. Somit sei der Tatbestand „modernes Bad“ nicht erfüllt. Das Mieterhöhungsverlangen sei zwar formell zulässig aber unbegründet. Eine Zustimmung zur Mieterhöhung um monatlich 28,18 € könne nicht verlangt werden.

Sieghard Pawlik und Elke Tonhäuser sind sauer und sehen die GWH nun in der Pflicht, die Mieterhöhungen, manchmal bis zu 80,- € im Monat, nicht weiter zu verlangen bzw. zurückzunehmen. Auch bei Mietern, die bereits zugestimmt haben, das sei eine „moralische Pflicht“. Etwas deftiger drückte es Elke Tonhäuser aus, „das ist eine große Sauerei“. Und wenn man den Leuten zuhört, die sagen, „ich wohne hier fast 30 Jahre und nichts ist gemacht worden“, oder wenn die 85-jährige Marianne Skarke sagt, „ich habe nur eine kleine Rente und weiß nicht, woher ich das Geld nehmen soll“, versteht man den Zorn.

Sieghard Pawlik will auch die Politik in die Pflicht nehmen, um, wie beim städtischen Wohnungsbaukonzern ABG Frankfurt Holding und den Nassauischen Heimstätten geschehen, auch bei der GWH einen Mietstopp durchzusetzen. Sieghard Pawlik vom Mieterbund steht als Berater weiterhin zur Verfügung. Er bittet Ratsuchende sich unter der Tel. Nr. 069 30034890 anzumelden, „damit Wartezeiten vermieden werden“. Das „Mieterhöhungsverlangen“ der GWH sollte mitgebracht werden. mk

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