17. Januar 2019

Neue Fälle von Blauzungenkrankheit

Frankfurt ist jetzt auch Sperrgebiet – Schutzimpfungen dringend erforderlich

Aufgrund neuer Ausbrüche in Rheinland-Pfalz und im Saarland werden weitere hessische Landkreise, darunter auch die kreisfreie Stadt Frankfurt und der Main-Taunus-Kreis, zu Sperrzonen erklärt.

Seit Jahresbeginn wurden aus Baden-Württemberg 13 weitere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach sowie der Stadt Freiburg gemeldet. Aktuell erfolgten zudem Nachweise dieser, für den Menschen nicht gefährlichen, Tierseuche in Rheinland-Pfalz (Kreis Trier-Saarburg und Zweibrücken) sowie dem Saarland (Saar-Pfalz-Kreis).
Um jeden Ausbruchsbetrieb muss ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km eingerichtet werden. Damit weitet sich das bereits bestehende Sperrgebiet auch auf die hessischen Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus und Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden aus. Die vier südhessischen Landkreise Bergstraße, Odenwaldkreis, Darmstadt-Dieburg und Groß- Gerau sowie die Stadt Darmstadt lagen bereits, in Folge des am 12. Dezember 2018 in einem Rinderbetrieb im Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg festgestellten Ausbruchs der Blauzungenkrankheit, im eingerichteten Sperrgebiet.
Das Landwirtschaftsministerium weist Tierhalter darauf hin, dass Rinder, Schafe und Ziegen ohne Impfung nicht aus dem Sperrgebiet verbracht werden dürfen. Die Sonderregelung einer virologischen Blutuntersuchung gilt nur noch bis Ende Februar. Daher ist es zwingend erforderlich, Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände in Hessen zeitnah impfen zu lassen. So können Wiederkäuer wirksam vor einer Infektion mit dem Virus geschützt und Tiere aus den Sperrgebieten heraus gehandelt werden.
Das Sperrgebiet wird aufgrund rechtlicher Vorgaben mindestens zwei Jahre bestehen bleiben müssen. Halter von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen, deren Tierhaltung im Sperrgebiet liegt, müssen diese bei der zuständigen Veterinärbehörde melden, sofern dies noch nicht vorgenommen wurde. Außerdem gelten Beschränkungen für den Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen, insbesondere dann, wenn diese Tiere in Regionen verbracht werden sollen, in denen die Krankheit bisher nicht aufgetreten ist. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen Auskünfte über die einzuhaltenden Bedingungen und Anforderungen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nichtansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern, welche durch das Bluetongue-Virus (Blauzungen-Virus, BTV) verursacht wird. Das Virus wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Das Virus kann bis zu 60 Tage im Blut infizierter Wiederkäuer zirkulieren und mit modernen Diagnostikmethoden nachgewiesen werden.
Deutschland war seit 2011 offiziell frei von der Tierseuche. Die Krankheit trat jedoch in den vergangenen Jahren in den Nachbarstaaten Frankreich, Schweiz und Italien auf. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Tiere, bei denen die Krankheit ausgebrochen ist und bei denen Krankheitsanzeichen vorhanden sind, müssen jedoch getötet werden und dürfen nicht mehr in den Handel kommen. red

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