13. April 2018

Wildes Grillen ist verboten

Stadt sucht nach Plätzen für weitere Grillmöglichkeiten

Auch das Sossenheimer Niddaufer ist nur „rauchfrei“ zu genießen. Wildes Grillen ist auch hier verboten. Foto: Mingram

Der Drang, auf öffentlichen Plätzen den Grill anzuschmeißen, steigt proportional zu den Temperaturen. Die auf Frankfurter Stadtgebiet dafür ausgewiesenen Flächen werden jedoch häufig ignoriert, was die Stadt in Zugzwang bringt.

Der Magistrat berichtet von zahlreichen Beschwerden, die an die Stadtpolizei herangetragen werden. Einerseits stören sich manche Spaziergänger an Gruppen, die mit viel Qualm, Lärm und anschließenden Müllbergen überall dort grillen wo es ihnen gefällt. An der Nidda in der Römerstadt wurden kürzlich sogar Parkbänke verfeuert.
Andere geben zu bedenken, dass viele Bewohner Frankfurts nicht über einen eigenen Garten verfügen und die öffentlichen Grillplätze einfach nicht ausreichen. Das Dilemma: Während hauptsächlich in den Abendstunden und an den Wochenenden gegrillt wird, hat die Stadtpolizei zu diesen Zeiten einfach zu wenig Personal. Konflikte sind vorprogrammiert.
Die Parkwächter, die seit dem Jahr 2004 von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt eingesetzt werden, konnten immerhin für eine Verbesserung der Situation hinsichtlich frei laufender Hunde und des verbotenen Grillens in Grünanlagen sorgen.
Das Grünflächenamt hat zugesagt, nach Möglichkeiten für weitere Grillmöglichkeiten zu suchen, die außerhalb öffentlicher Parkanlagen liegen. Eine schnelle Lösung ist jedoch nicht zu erwarten. Bis dahin gilt: In Parkanlagen, Wäldern oder gar Naturschutzgebieten wie den Niddawiesen hat der Grill nichts zu suchen. Das Gleiche gilt für wildes Campen. mi

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