Am frühen Samstagmorgen wurde die Feuerwehr um 01.28 Uhr zu einer brennenden Gartenhütte im Kleingärtnerverein Sossenheim, am Ende der Sossenheimer Riedstraße, gerufen.
Beim Eintreffen der etwa 26 Einsatzkräfte von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr Sossenheim stand die ca. sechs auf sechs Meter große Hütte bereits im Vollbrand. Im Verlauf der Löscharbeiten wurden zwei Gasflaschen aus der brennenden Hütte geborgen. Der Sachschaden konnte nicht beziffert werden, die Polizei ermittelt.
Für die Kleingärtner ist satzungsgemäß eine Kollektivversicherung abgeschlossen, die grundsätzlich auch bei einem Brand leistet. Ob die Versicherungssumme immer ausreichend für die Abdeckung des Schadens ist, hängt vom Wert der Hütte ab. Meist reicht die Versicherungssumme, wenn man keine Höherversicherung vereinbart hat, aber nicht aus, sodass dem Pächter oft ein beträchtlicher finanzieller Schaden bleibt. mk
Bei solchen Brandschäden oder auch bei Einbrüchen wird dann hinterfragt, um welche Gegenstände es sich bei den Beschädigungen gehandelt hat. In der Regel werden in den Gartenhütten Gegenstände aufbewahrt, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gehen die Besitzer dann leer aus, was den Versicherungsschutz betrifft. Fazit: keine wertvollen Gegenstände in den Hütten und Schuppen aufbewaren