13. April 2016

Parken auf dem Bürgersteig

Leserbrief

Zum Thema „Strafzette in der Alpenroder Straße“ erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer (beides nicht zur Veröffentlichung) an info@sossenheimer-wochenblatt.de.

„Als langjährige Bewohnerin in der Alpenroder Straße bin ich über die neuerdings verteilten Strafzettel in Höhe der Hausnummern 23 und 26 überrascht. Seit über einem Jahrzehnt war das Parken problemlos möglich. Nun muss man 20 Euro Strafe bezahlen.
Grund der Strafzettel: Parken auf dem Bürgersteig. Dies ist zwar korrekt, aber gerade in dieser Höhe sind die Bürgersteige breiter, somit ist ein problemloses benutzen, inklusive Kinderwagen möglich.
Trotz der bekannten Parkplatzproblematik im Stadtteil und der Tatsache, dass auch fast die komplette Montabaurer Straße auf dem Bürgersteig geparkt wird (hier eine Benutzung mit Kinderwagen teilweise nicht möglich ist und man auf die in Straße ausweichen muss) und dies hier problemlos möglich scheint, empfinde ich diese Strafzettel als Anwohner und für die Besucher in dieser Gegend ein wenig als abgezockt (da auch keine Schilder auf ein Parkverbot hinweisen) und würde gerne eine Stellungnahme des Ordnungsamtes zu diesem Vorgehen kennen.“

Eli Neugebauer, Sossenheim

3 Gedanken zu „Parken auf dem Bürgersteig

  1. Das parken auf Bürgersteigen ist ohne Abmarkierungen auf demselben untersagt. Das gilt auch in Ihrem Fall. Sie hatten halt jahrelang Glück nicht auffällig geworden zu sein.

  2. Dann sollte man auf Grund der beengten Parksituation eine Abmarkierung überdenken, bitte dies im Ortsbeirat mal anstoßen.
    Andreas Blessing

  3. Zum Beitrag von Eli Neugebauer,
    Strafzettel: Parken auf dem Bürgersteig

    Auch ohne beim Ordnungsamt beschäftigt zu sein kann man diese Frage leicht beantworten.
    In der Regel werden in Sossenheim nur Strafzettel geschrieben wenn ein anderer Anwohner sich beschwert.
    Es gibt viele Parkmöglichkeiten, gelegentlich muss man hat mal 1000m dafür laufen oder eben einen Mieten.
    Aber das Parken auf dem Bürgersteig ist Deutschlandweit (?Europaweit?) nicht gestattet!
    Nur wen es mit Verkehrszeichen:
    „Auf blauem Grund ein parkendes KFZ auf dem Bürgersteig“
    angezeigt ist darf man auf dem Bürgersteig halten oder Parken.
    In anderen Gemeinden und Städten wird dies schon immer streng geahndet und auch Abgeschleppt. (Ich habe dafür auch schon in unterschiedlichsten Städten in Deutschland Strafzettel kassiert)
    Auch im Bereich der Michaelstraße von der Kirche bis hin zur Westerwald Straße wird dieses Halteverbot schon immer missachtet.
    Leider sind viele Führer von PKW`s nur aufs „Ich“ konzentriert.
    Und das ihr Vermieter im eigenen Hof nicht ausreichend Parkplätze für seine Mieter vorhält dürfen Sie nicht auf die Gemeinde abwälzen.
    Zur Erinnerung, ich darf auf der Fahrbahn auch ohne Beschilderung nur dann Halten und Parken wenn auf der Fahrbahn ein Freiraum von 3,0 m bleibt damit LKW, und Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr uns als Anwohner zur Hilfe eilen können!
    Den Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen aus gutem Grund nicht über den Bürgersteig ausweichen weil ein PKW dort hält! (sollte jeder im Besitz einer Fahrerlaubnis wenigstens einmal in der Fahrschule gehört haben).
    Leider haben viele Verkehrsteilnehmer dies nach der Fahrschule ebenso wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen oder den Hintergrund einer roten Lichtzeichenanlage vergessen.
    Auch das man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte (Bei Nebel mit Sichtweite unter 50m) nicht mehr Schneller wie 60 km/h fahren darf. (Ist eigentlich ein gutes Thema für die KFZ Industrie, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist fährt das Auto auch wenn ich noch so viel Gas gebe nicht schneller wie 60 km/ h)
    Dann müsste ich nicht ständig nachts hinter diesen blendenden Leuchten herfahren weil nur 20% der Fahrzeugführer noch wissen wozu die kleine gelbe LED im Display ist.
    An Stelle der LED sollte im Display eine große 60 km Anzeige erfolgen!

    Sorry, aber das musste einmal gesagt werden, ich denke ich spreche vielen aus der Seele.

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