18. Mai 2021

Elektro-Tretroller gehören immer öfter zum Straßenbild

Auf Gehwegen abgestellt behindern sie oft Fußgänger und Rollstuhlfahrer

An vielen Stellen abgestellt, behindern die E-Scooter, oft auch mehrere, mal mehr und mal weniger. Fotos: Krüger

Das Abstellen von E-Tretrollern eines E-Scooter-Verleihers ist auf den Gehwegen grundsätzlich nicht verboten. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Das Fahren mit dem E-Scooter ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten.

Über Versicherungspflicht, Mindestalter, Straßenzulassung, Straßenbenutzung und vieles mehr sollten sich alle informieren, und die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ beachten, bevor sie sich einen E-Scooter kaufen, leihen oder in Betrieb nehmen.

Das Display der App eines E-Scooter-Verleihers zeigt, wo freie E-Roller gerade stehen.

Hilfe bekommt man auch beim ADAC, AVD, ADFC und anderen Institutionen, oder findet sie im Internet beschrieben. Das Mindestalter fürs Fahren mit dem E-Roller liegt bei 14 Jahren. mk

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