Ragen Bäume oder Sträucher vom Grundstück aus auf öffentliche Straßen und Gehwege, dann haben Haus- und Grundstückseigentümer sowie Pächter der Grundstücke noch bis einschließlich Sonntag, 28. Februar, Zeit, zur Heckenschere zu greifen und den Bewuchs zurückzuschneiden. Weiterlesen