4. Oktober 2019

Digitale Diskriminierung

Sossenheimer Spitzen

von Eva Mingram

„Wer Auto fährt, der hat auch ein Smartphone.“ Mit dieser Feststellung möchte Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling das legale Parken im öffentlichen Raum nur noch per App ermöglichen. Ist der arme Mann etwa so stark mit Schreibtischarbeit überhäuft, dass er die Gewohnheiten der Bürger seiner Stadt nicht mehr differenziert wahrnehmen kann? Herr Oesterling, es gibt sie noch: die Bürger, die per Auto unterwegs sind und kein Smartphone besitzen.
Diesen Zeitgenossen bleibt es ohnehin schon verwehrt, mit Leih-Fahrrad und -E-Roller durch die Gegend zu düsen, aber sie vom Parken in der Stadt auszuschließen, geht nun doch zu weit. Fordert uns nicht sogar das Grundgesetz auf, Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Andersartigkeit, Religion etc. zu unterlassen? Sind Bürger, die noch mit dem Telefon telefonieren, ihr Busticket mit Münzgeld bezahlen und mit der Kamera fotografieren, von diesem Schutz ausgenommen, wenn sie ins Auto steigen? Solche Pauschalisierungen sollte man als Politiker tunlichst unterlassen – bevor noch jemand auf die Idee kommt, entsprechende Taten folgen zu lassen.

Schreiben Sie Ihre Meinung zu dem Thema in das Feld unten!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert